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Servicekonto

Beschreibung der Basiskomponente Servicekonto

Amt24 Servicekonto Loginseite
Loginseite des Amt24 Servicekontos  © SK

Die Basiskomponente Servicekonto stellt zum einen die Identifizierungsfunktionen für die Umsetzung des § 3 Abs. 2 OZG in Sachsen bereit. Sie bietet dazu die Anmeldung auf verschiedenen Vertrauensniveaus an. Darüber hinaus ermöglicht sie die Speicherung von Stamm-, Verfahrens- und Kommunikationsdaten zur Nutzung in elektronischen Verwaltungsverfahren und anderen E-Government-Anwendungen. Weiterer Bestandteil der Basiskomponente ist ein Postfach zur sicheren Kommunikation mit der Verwaltung.

Es existieren drei Ausprägungen eines Servicekontos

  • Persönliches Servicekonto (für Bürgerinnen und Bürger)
  • Organisationskonto (für Unternehmen und weitere Organisationen)
  • Behördenkonten (für Behörden)

Die Servicekonten sind ein integraler Bestandteil von Amt24 und stellen den Zugang zu den weiteren Funktionalitäten von Amt24 dar. Nach § 3 OZG dienen die Servicekonten als einheitliche Zugangskomponente für alle elektronisch verfügbaren Verwaltungsleistungen. Dies bietet für Bürger und Unternehmen den Vorteil, dass nur ein Nutzerkonto eingerichtet werden muss. Gemeinsam mit dem Bund und weiteren Ländern arbeitet der Freistaat Sachsen an der interoperablen Ausgestaltung von Servicekonten zur Umsetzung der Anforderung aus § 3 Abs. 2 S. 1 OZG. Nach Umsetzung kann das sächsische Servicekonto bundesweit als Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen genutzt werden. In die Gegenrichtung wird es nach Umsetzung ebenfalls möglich sein, so dass Servicekonten aus anderen Ländern als Zugang zu sächsischen Verwaltungsleistungen genutzt werden können.

Teilkomponenten und deren Funktionen

Die BaK Servicekonto stellt derzeit Servicekonten sowohl für natürliche Personen als auch für Organisationen (z.B. Unternehmen und Vereine) zur Verfügung. Behörden nutzen zur Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sogenannte Behördenkonten.

Alle Servicekonten für natürliche Personen („persönliche Servicekonten“) bieten Möglichkeiten zur Authentisierung (derzeit auf den Vertrauensniveaus normal [Nutzername und Passwort] und hoch [über die eID-Funktion des ePA/eAT]). Sowohl Bürger- als auch Organisations- und Behördenkonten enthalten zudem ein Postfach zur sicheren elektronischen Kommunikation. Für persönliche Servicekonten steht zudem ein Dokumentensafe zur Verfügung, um häufig benötigte Antragsunterlagen abzulegen.

Alle Servicekomponenten sind potentiell interoperabel, um die Anforderungen des OZG zu erfüllen. Die Interoperabilität der Servicekonten wird in den nächsten Monaten umgesetzt. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich aktiv in den entsprechenden Arbeitsgruppen des IT-Planungsrates.

Die in den Servicekonten hinterlegten Daten sind auf Benutzer-Ebene verschlüsselt.

Nutzer und gegenwärtige Einsatzbereiche

Für Verwaltungskunden und Verwaltungen:

Staatliche und kommunale Behörden können zur Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen ein Behördenkonto beantragen. Dazu muss ein spezifischer Prüfprozess durchlaufen werden. Weitere Informationen dazu finden Behörden im E-Government-Extranet (Zugriff nur aus dem IP-Bereich des SVN/KDN).

Für Bürger / Verwaltungskunden

Bürger und Organisationen können Servicekonten registrieren und die hinterlegten Daten in Online-Antragsverfahren nutzen. Die Registrierung von Organisationskonten setzt dabei die Registrierung mindestens eines persönlichen Servicekontos voraus.

Schnittstellen

Die BaK Servicekonto ist in das Serviceportal Amt24 bzw.  das Verfahrensmanagement von Amt24 vollständig integriert.

Die BaK nutzt zudem folgende Schnittstellen:

  • Nutzung als Zugang zum Administrationsbereich des Zuständigkeitsfinders in Amt24
  • Nutzung des eID-Service Sachsen (BaK Temporäre Identität) zur Authentifizierung auf »Niveau hoch«
  • Nutzung der BAK Zahlungsverkehr (über das Verfahrensmanagement von Amt24)
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