Erklärung zur Barrierefreiheit der ePayBL-Paypage
Erklärung
Die Sächsische Staatskanzlei ist bemüht, die Basiskomponente Zahlungsverkehr (Produktname ePayBL) in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Komponenten der Basiskomponente Zahlungsverkehr, die unter https://zvn.egov.sachsen.de/epaybl-paypage aufgerufen werden können.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Die Basiskomponente Zahlungsverkehr ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Insbesondere die Paypage der Basiskomponente Zahlungsverkehr ist nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist, sofern möglich, geplant und wird schrittweise umgesetzt. Folgende Einschränkungen hinsichtlich Barrierefreiheit bestehen aktuell:
- Kontrast: Der farbliche Kontrast zwischen Hintergrund und Text in der Kopf- und Fußzeile ist nicht ausreichend.
- Nutzung ohne Maus / Tastaturbedienung: Es können nicht alle Eingabefelder ohne Maus erreicht werden und die Reihenfolge, in der die Felder mittels Tastatur angesteuert werden, ist nicht schlüssig. Weiterhin ist nicht bei allen Eingabefeldern optisch ersichtlich, wo sich der Fokus / Tabulator aktuell befindet.
- Einsatz eines Screenreaders für Vorlesefunktion: Die Struktur der Webseite und enthaltene Inhalte lassen den uneingeschränkten Einsatz eines Screenreaders nicht zu.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung im Rahmen eines BITV-Selbsttests.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Anwendung auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich per E-Mail an zv@sid.sachsen.de an uns wenden.
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit der Basiskomponente Zahlungsverkehr unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Stephan Pöhler
Besucheradresse:Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-12161
Telefax: 0351 564-12169
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Webseite: Verweis zum Internetauftritt des Landesbehindertenbeauftragten