Mit der Einführung von eVA.SAX wird der gesamte Lebenszyklus der bisherigen Papier-Akte vollständig in elektronischer Form abgebildet.
Dies reicht von der Ablage von aktenrelevantem Schriftgut, der elektronischen Bearbeitung von Vorgängen bzw. Geschäftsgängen bis hin zur Ablage einer abgeschlossenen Akte im elektronischen Langzeitspeicher. Je nach hinterlegter Aussonderungsart wird dann nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist durch die zuständige Behörde und dem Sächsischen Staatsarchiv bewertet, ob die Akte vernichtet oder zur Archivierung dem elektronischen Staatsarchiv zugeführt wird.
Die vollständige elektronische Akte bringt für die gesamte Organisation, welche sich für die Einführung von eVA.SAX entschieden hat, viele Vorteile in der täglichen Arbeit: