115 - die einheitliche Behördennummer
Einheitliche Behördennummer 115
Welche Behörde ist für mein Anliegen zuständig? Wann hat welche Behörde geöffnet? Für all diese Fragen gibt es ab sofort eine Nummer: 115
Mit der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger einen direkten telefonischen Zugang zu Auskünften über Leistungen ihrer Verwaltung, unabhängig davon, welche Verwaltungsebene, Behörde oder Dienststelle für das jeweilige Anliegen zuständig ist. Dafür haben sich Kommunen, Länder und Bund zusammengeschlossen. Der Freistaat Sachsen setzt auf den telefonischen Service der 115 als einen wichtigen Bestandteil der Realisierung mehrerer Zugänge des Bürgers zur Verwaltung.
Rund 1,3 Mio. sächsische Bürgerinnen und Bürger, also etwa ein Drittel der sächsischen Bevölkerung, haben mit der bundeseinheitlichen Behördennummer 115 derzeit schon einen direkten Draht zu den Behörden. Bereits im März 2011 erfolgte seitens des Freistaates die Unterzeichnung der 115-Verwaltungsvereinbarung zum Regelbetrieb. In Sachsen sind Dresden (seit Dezember 2010), Chemnitz (seit Februar 2012), Leipzig (seit März 2012) und die Innovationskommune Brandis (seit September 2015) dem 115-Verbund beigetreten. Dafür haben sie sich zur Einhaltung des nutzerfreundlichen und bundesweit einheitlichen Serviceversprechens verpflichtet:
- Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
- Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
- Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Die Sächsische Staatskanzlei hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Rufnummer 115 für Anfragen an die Verwaltung im gesamten Freistaat flächendeckend erreichbar ist.