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Cybersicherheit

Cybersicherheitsstrategie Sachsen 2025: Gemeinsam sicher im digitalen Raum

Am 6. Mai 2025 hat das Sächsische Kabinett die neue Cybersicherheitsstrategie für den Freistaat Sachsen beschlossen. Damit setzt Sachsen nicht nur eine wichtige europäische Vorgabe um – die NIS-2-Richtlinie –, sondern stärkt auch gezielt die digitale Sicherheit von Bürgern und Unternehmen.

Die Strategie bildet den Rahmen für ein hohes Schutzniveau im Cyberraum und definiert klare Ziele und Maßnahmen in neun zentralen Handlungsfeldern. Sie orientiert sich dabei an einer Leitlinie der Bundesländer und legt besonderen Wert auf Prävention, Sensibilisierung und Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie Sachsen

Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie Sachsen
Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie Sachsen [SK 45, 2025] 

Erarbeitet wurde das Konzept unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei gemeinsam mit allen relevanten Fachressorts. Die Cybersicherheitsstrategie ist damit ein zukunftsweisender Schritt für einen resilienten Freistaat – digital stark, vernetzt und geschützt.

Die Cybersicherheitsstrategie Sachsen zum Download: https://www.egovernment.sachsen.de/download/Cybersicherheitsstrategie_Sachsen.pdf

Medieninformation: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1086921

Die Cybersicherheitsstrategie Sachsen verfolgt das Ziel, die digitale Sicherheit im Freistaat umfassend zu stärken. Sie basiert auf der Vision, Sachsen vor Cyberangriffen zu schützen, Wirtschaft und Gesellschaft bei Cybervorfällen zu unterstützen sowie über Lagebilder, Präventionsmaßnahmen und Gefährdungen zu informieren. Diese Vision wird durch strategische Ziele und zugehörigen Maßnahmen untersetzt.

Cybersicherheitsstrategie Sachsen - Visionen, Ziele, Maßnahmen

Cybersicherheitsstrategie Visionen, Ziele, Maßnahmen
Cybersicherheitsstrategie Sachsen - Visionen, Ziele, Maßnahmen [SK 45, 2025] 

Ziele und Maßnahmen der Cybersicherheitsstrategie Sachsen
 

Maßnahmen:

  • Einführung fortschrittlicher Erkennungssysteme zur frühzeitigen Angriffserkennung
  • Ausbau von Penetrationstests in Behörden
  • Reduktion von Schwachstellen auf Webseiten und in IT-Systemen
  • Absicherung der Schnittstellen zwischen Verwaltungsnetz und Internet
  • Durchführung von mindestens zehn Sicherheitsüberprüfungen pro Jahr in Behörden

Maßnahmen:

  • Weiterentwicklung des IT-Notfallmanagements
  • Durchführung von jährlich zwei Notfallübungen in Behörden
  • Alle zwei Jahre eine landesweite Übung mit kommunaler Beteiligung

Maßnahmen:

  • Verbesserung der Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)
  • Zunahme von ISMS in Kommunen um mindestens fünf pro Jahr
  • Durchführung des BSI-Modells „Wege in die Basis-Absicherung“ in mindestens 20 Kommunen jährlich
  • Ausbau der Unterstützungsangebote durch das Land
  • Weiterentwicklung des Cybercrime Competence Centers (SN4C) im LKA

Maßnahmen:

  • Sensibilisierung von jährlich 5.000 Bürgerinnen und Bürgern
  • Schulung von jährlich mindestens 10.000 Bediensteten zu Informationssicherheit
  • Fortbildung von 60 Fachkräften jährlich in IT-Grundschutz oder vertiefenden Themen
  • Ausbau des Cyber-Sicherheitsnetzwerks Sachsen zur Unterstützung von KMU

Maßnahmen:

  • Jährliche Fortbildung von 60 Fachkräften in Land und Kommunen im IT-Grundschutz

Maßnahmen:

  • Reduktion von Datenverlusten und Datenschutzverletzungen um 25 % innerhalb von fünf Jahren
  • Schulungen und technische Maßnahmen zur Prävention

Maßnahmen:

  • Umsetzung von Ergebnissen aus allen acht Kooperationsfeldern mit dem BSI innerhalb von zwei Jahren
  • Aufbau eines regelmäßigen Lagebilds zur Cybersicherheit
  • Ausbau kommunaler Zusammenarbeit, z. B. gemeinsame Beauftragte für Informationssicherheit
  • Aufbau einer kommunalen Plattform für Best Practices

Maßnahmen:

  • Berücksichtigung von Cybersicherheitsaspekten bei der Vergabe von IT-Produkten/Diensten (z. B. BSI-Gütesiegel)
  • Stärkeres Controlling zur Umsetzung bestehender gesetzlicher Anforderungen (z. B. SächsISichG)
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