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Informations- und Cybersicherheit

SK 45 [2024] 

Informationssicherheit in Sachsen

Vor 30 Jahren kannten nur Spezialisten den Begriff "Informationstechnik". Heute ist er aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Das sieht man an den vielen Smartphones, Laptops und PCs. Aber auch in den Dingen, die wir täglich benutzen, steckt Informationstechnik. Gleichzeitig gibt es aber auch Leute, die die Möglichkeiten der Informationstechnik missbrauchen. Heute werden Systeme und Netze aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen angegriffen.

Die Sächsische Staatsregierung hat deshalb eine eigene Organisation für Informationssicherheit eingerichtet. Im Sächsischen Verwaltungsnetz werden jeden Monat hunderte Angriffe abgewehrt. Mehr als die Hälfte aller E-Mails werden direkt von den Schutzsystemen als gefährlich erkannt. Von den angenommenen E-Mails werden noch mehr als Tausend mit schädlichen Anhängen herausgefiltert. Die Gefahr ist auch für die sächsische Landesverwaltung real. Deshalb ist es wichtig, die informationstechnischen Systeme zu schützen.

Gesetz zur Gewährleistung der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen

Seit dem 31. August 2019 ist das Sächsische Informationssicherheitsgesetz in Kraft. Damit wird die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung verbessert. Dazu gehört, dass in staatlichen und nicht-staatlichen Stellen ein Beauftragter für Informationssicherheit ernannt wird. Die nicht-staatlichen Stellen müssen den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes innerhalb eines Monats über die Ernennung eines Beauftragten für Informationssicherheit informieren.

Die Mitteilung erfolgt über folgenden Link im Beteiligungsportal: Mitteilung über ernannten BfIS für nicht-staatliche Stellen

Aktueller Jahresbericht Informationssicherheit des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes

In seinem fünften Jahresbericht informiert der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes über seine Tätigkeit von August 2023 bis Juli 2024. Er berichtet auch über Maßnahmen zur Abwehr oder Ermittlung von Sicherheitsereignissen. Der Lagebericht zeigt, dass die Gefahr durch Cyberkriminelle und unsichere Software immer größer wird. Die größten Gefahren sind Ransomware und Schwachstellen, die von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können. Der Freistaat Sachsen begegnet diesen Gefahren mit einem Dreiklang aus technischen Maßnahmen, Ausbau der Informationssicherheitsorganisation und Sensibilisierung/Schulung der Bediensteten.

Den aktuellen Jahresbericht Informationssicherheit 2024 finden Sie nach seiner Veröffentlichung sowohl in der Publikationsdatenbank des Freistaates Sachsen als auch in der Publikationsspalte im rechten Teil dieser Webseite.

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