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Zentrale IT-Verfahren

Der Freistaat Sachsen stellt neben den zentral bereit gestellten E-Government-Basiskomponenten, die durch die staatlichen Stellen grundsätzlich zu nutzen sind, eine Reihe weiterer zentraler IT-Verfahren zur Verfügung. Diese werden in der Regel ebenfalls über die E-Government-Plattform bereit gestellt - sind im Unterschied zu den Basiskomponenten aber nicht per Verordnung zum Sächsischen E-Government-Gesetz als Basiskomponenten definiert.

Zentrale IT-Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass diese durch alle bzw. durch einen Großteil der staatlichen Behörden genutzt werden können. So gibt es Softwarelösungen zum Versand von Medieninformationen für staatliche Pressestellen (Medienservice), zur Bereitstellung elektronischer Publikationen durch die Stellen für Öffentlichkeitsarbeit (Publikationsdatenbank) usw. Auch für diese Verfahren wird empfohlen, vor der Einführung einer behördenspezifischen Softwarelösung, die vorhandenen auf auf ihre Einsatzfähigkeit zu prüfen.

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