Digitale Leistungserbringung
Für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen ist die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen bisher häufig geprägt von der Integration von Behördengängen in den Alltag, komplexen Antragsformularen oder die wiederholte Bereitstellung von persönlichen Daten.
Deshalb adressiert das Handlungsfeld die Erwartung der Gesellschaft an die Verwaltung, Verwaltungsangebote auch digital zur Verfügung zu stellen. Diese digitalen Angebote müssen effizient, intuitiv, transparent und barrierefrei gestaltet werden, um für die Nutzenden einen tatsächlichen Mehrwert zu erbringen.
Die Sächsische Staatsverwaltung stellt den elektronischen Zugang zu allen relevanten Verwaltungsleistungen laut Onlinezugangsgesetz und Single-Digital Gateway Verordnung über das Serviceportal Amt24 bereit. Diese elektronischen Verfahren werden nach aktuellem Stand der Technik sicher und unter Nutzung der Basiskomponenten bzw. über EfA-Leistungen bereitgestellt. Sie werden permanent gepflegt, optimiert und weiterentwickelt.
Für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen stellt der Freistaat Sachsen E-Government-Basiskomponenten zentral bereit. Daneben werden elektronische Verwaltungsleistungen auch durch die Nutzung föderal bereitgestellte Einer-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) oder behördenspezifischer Fachanwendungen bereitgestellt. Die umfassende Verfügbarkeit elektronischer Verwaltungsleistungen steht seit langem im Fokus der Sächsischen Staatsverwaltung und muss zügig weiter ausgebaut werden. Die möglichst umfassende und sichere Nutzungsmöglichkeit von elektronischen Verwaltungsleistungen führt zu einer höheren Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen mit der Verwaltung im Freistaat. Die sächsische Verwaltung wird so als moderne Dienstleistungsorganisation wahrgenommen, die kundenorientiert agiert und über ihr Serviceportal Amt24 täglich 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für alle zugänglich ist.
Die digitalen Angebote des Freistaates werden gemäß den geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen konsequent nutzungsfreundlich, transparent sowie barrierefrei gestaltet und kontinuierlich optimiert. Digitale Verwaltungsleistungen werden außerdem in leichter Sprache und in Fremdsprachen angeboten.
Die barrierefreie Gestaltung digitaler Leistungen wird durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie § 6 des Sächsischen E-Government Gesetzes geregelt. Die Anforderungen an Nutzendenzentrierung finden sich in den Prinzipien des Servicestandards für die digitale Verwaltung, die für die OZG-Umsetzung erarbeitet wurden, wieder. Diese greifen auf international anerkannte Normen zurück. Sie beinhalten Aspekte wie die Erhebung und Bewertung von Nutzendenanforderungen, die Umsetzung einer einfachen und intuitiven Nutzung sowie grundlegende Datenschutzanforderungen. Der Freistaat ist seit jeher bestrebt, bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen Nutzendenzentrierung und Barrierefreiheit sowie der allgemeinen Verständlichkeit breiten Raum zu geben. Zur weiteren Verbesserung der Nutzendenzentrierung sowie für die Gewährleistungen einer vollständigen Barrierefreiheit sind jedoch weitere Anstrengungen nötig.
Zur größeren Akzeptanz staatlicher Entscheidungsprozesse der Verwaltung und deren Nachvollziehbarkeit in der Bevölkerung ist die Transparenz des Verwaltungshandelns durch die proaktive Bereitstellung und den einfachen Zugriff auf Informationen der Verwaltung selbst wichtig und muss durch die Staatsverwaltung gewährleistet werden.
Die nutzungsfreundliche und barrierefreie Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen ermöglicht allen Menschen die digitale Teilhabe und trägt damit zur Qualität des digitalen Angebotes sowie zur Zufriedenheit der Nutzenden bei.
Die Sächsische Staatsverwaltung setzt bei der Registermodernisierung konsequent die bundesgesetzlichen und europäischen Vorgaben um. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Daten und Dokumente nur einmal übermitteln müssen. Zugriffe auf Nachweisdokumente werden schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt. Es werden in alle relevanten Register der Staatsverwaltung die notwendigen standardisierten technischen Schnittstellen zum Datenabruf und Datenintegration eingebunden.
Diese strategische Zielstellung zahlt darauf ein, die vorhandenen Verwaltungsdaten über geeignete Schnittstellen in entsprechenden Online-Antragsverfahren (bspw. im Serviceportal Amt24) nutzbar zu machen. Die dauerhafte dezentrale Datenpflege in den Staatsbehörden wird durch entsprechende personelle und organisatorische Maßnahmen unterstützt. Aufgrund des »Once-Only-Prinzips« müssen Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ihre Daten und Nachweise bei der Nutzung von Verwaltungsleistungen nicht mehrfach vorlegen, was zu einer höheren Zufriedenheit mit dem digitalen Verwaltungsangebot führen wird.
Wir steigern die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten in der Staatsverwaltung und verbessern dafür die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen. Diese Bereitstellung erfolgt regelmäßig, entgeltfrei und uneingeschränkt unter der Nutzung von offenen, strukturierten und dokumentierten Standards.
Daten sind ein wichtiger Treibstoff der digitalen Welt. Sie bilden eine Grundlage für alle technischen Innovationen, für zahlreiche Apps, für KI-Anwendungen und smarte Städte. Offene Verwaltungsdaten bilden hier keine Ausnahme. Es ist also wichtig, die Quantität und Qualität der bereitgestellten offenen Verwaltungsdaten zu verbessern. Die Sächsische Staatsverwaltung stellt regelmäßig und proaktiv offene Verwaltungsdaten bereit. Damit schaffen wir ein entgeltfreies und uneingeschränktes Angebot dieser Daten für wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure, die diese Daten zur Wertschöpfung und zur Entwicklung innovativer Produkte nutzen können. Darüber hinaus befördern wir die behördenübergreifende Nutzung der bereitgestellten Daten im Sinne einer datengetriebenen Verwaltung.