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Temporäre Identifikation

Beschreibung der Basiskomponente Temporäre Identifikation

Die Basiskomponente Temporäre Identifikation ist eine E-Government-Anwendung, zur sicheren Identifizierung anhand eines elektronischen Identitätsnachweises. Diese Identifizierung erfolgt über den bereit gestellten eID-Service Sachsen (bzw. eID-Server).

Teilkomponenten und deren Funktionen

Bei der BaK Temporäre Identifikation handelt es sich um einen Vertrauensdienst zur Identifizierung des Kommunikationspartners beispielsweise über den elektronischen Personalausweis (PA) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) unter Nutzung

  • eines eID-Servers,
  • einer AusweisApp.

eID-Server (Governikus Autent-Server):

Hard- und Softwarekomponente zur Integration der eID-Funktion in E-Government Anwendungen mit folgenden Funktionen.

  • sichere Kommunikation mit der Client-Software (z.B. AusweisApp) und dem Personalausweischip, Weitergabe der ausgelesenen Daten an die E-Government-Anwendung
  • Prüfung der Authentizität und die Gültigkeit des Personalausweises,
  • regelmäßiger Bezug neuer Berechtigungszertifikate vom Anbieter für Berechtigungszertifikate, sowie aktualisierter Sperrlisten.

Der Freistaat Sachsen nutzt die IT-Planungsrat-Anwendung Governikus Autent als eID-Service der Governikus KG.  Zur einfachen Anbindung mehrerer Verfahren mit jeweils einem separaten Berechtigungszertifikat an den Autent-Server sowie zur Anbindung mehrerer Fachverfahren über ein zentrales Berechtigungszertifikat und der entsprechenden Protokollierung wird das Modul Autent ID Connect eingesetzt.

AusweisApp:

Die AusweisApp ist ein Client-Programm, welches die Kommunikation zwischen Kartenlesegerät und dem eID-Server übernimmt. Dazu kann die AutentApp von Governikus KG bzw. die AusweisApp2 des Bundesministerium des Innern (BMI) eingesetzt werden.

Berechtigungszertifikat:

Behörden, die elektronische Dienste mit einer Identifizierungsfunktion per Personalausweis (PA) anbieten wollen, müssen über ein entsprechendes Berechtigungszertifikat verfügen, welches bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden kann. Erst dadurch können die durch das Berechtigungszertifikat frei gegebenen Daten ausgelesen werden, die auf dem Personalausweis gespeichert sind.

 Schematische Darstellung der Beantragung eines Berechtigungszertifikates bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt
Schematische Darstellung der Beantragung eines Berechtigungszertifikates bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt  © SMI

Nutzer und gegenwärtige Einsatzbereiche

Für Verwaltungskunden und Verwaltungen:

Beispiele im Praxiseinsatz

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