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Veranstaltungen und Beiträge 2019

20.12.2019: CIO Thomas Popp zum Staatssekretär und Mitglied der Staatsregierung ernannt

© Nikolai Schmidt

Am 20. Dezember 2019 wurde der Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen Thomas Popp durch den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zum Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung ernannt. Zugleich wurde Thomas Popp zum Mitglied der Staatsregierung berufen. Dadurch sind die politischen Schwerpunktthemen Digitale Verwaltung, Verwaltungsmodernisierung und Personalstrategie direkt im Kabinett vertreten.

04.09.2019: Regierungs- und Verwaltungshandeln offener gestalten – Sachsen ist dabei

Das Bild zeigt des Titelblatt des Zweiten Nationalen Aktionsplanes der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership
Der Zweite Nationale Aktionsplan zur OGP 

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 den Zweiten Nationalen Aktionsplan 2019-2021 der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) beschlossen. Der Aktionsplan enthält insgesamt neun Verpflichtungen der Bundesressorts. Erstmals sind darüber hinaus auch Beiträge der Länder enthalten: Fünf Verpflichtungen der Regierungen Nordrhein-Westfalens, Sachsens sowie Schleswig-Holsteins ergänzen die Ebenen übergreifende Perspektive des Aktionsplans.
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit der Verpflichtung, sein Beteiligungsportal als zentrales Instrument der Bürgerbeteiligung inhaltlich und technisch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird die Nachnutzung der Komponente durch andere Bundesländer, wie schon in Nordrhein-Westfalen geschehen, angestrebt.
Der Freistaat Sachsen wird zudem den gesetzlichen Rahmen und die informellen Prozesse weiterentwickeln, damit in Zukunft ein umfassender Pool an Verwaltungsdaten in hoher Qualität zur Verfügung steht. Damit diese Daten von Unternehmen und Bürgern auch komfortabel recherchiert und genutzt werden können, wird der Freistaat Sachsen bis Ende dieses Jahres sein Open Data Portal online stellen.

Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei
Pressemitteilung des Bundes
Informationsseite des Bundes und Download des Aktionsplanes

BMI, BMF und Freistaat Sachsen kooperieren bei Umsetzung der E-Rechnung

Für den Freistaat Sachsen unterzeichnete Tobias Frick (stellvertretender Abteilungsleiter IT und E-Government in der Staatsverwaltung, Sächsische Staatskanzlei) die Erklärung. Der Bund wurde bei der Unterzeichnung durch Peter Batt (Abteilungsleiter Digitale Gesellschaft, BMI) sowie Fred Kellermann (Referatsleiter, BMF) vertreten. 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben am 26. August 2019 mit dem Freistaat Sachsen in Berlin eine Absichtserklärung zur Mitnutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unterzeichnet. Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Das BMI, das gemeinsam mit BMF die Einführung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung umsetzt, bietet der Wirtschaft mit der Plattform eine innovative und nutzerfreundliche Lösung für die Einreichung von E-Rechnungen an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung. Diese Lösungen stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. Die Rechnungseingangsplattform ermöglicht die einfache Erstellung von E-Rechnungen über eine komfortable Weboberfläche. Auch der Upload sowie die Einreichung via E-Mail oder PEPPOL einer schon erstellten E-Rechnung sind möglich.

Zur Pressemitteilung des BMI

„Elektronische Bohranzeige Sachsen 2.0“ ist online

Der CIO des Freistaates Sachsen, Thomas Popp, bei seiner Rede in Freiberg anlässlich der Inbetriebnahme der elektronischen Bohranzeige Sachsen ELBA.SAX 2.0
Der CIO des Freistaates Sachsen, Thomas Popp, bei seiner Rede in Freiberg.  © Sächsische Staatskanzlei

Die Sächsische Staatskanzlei, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, das Sächsische Oberbergamt sowie die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte haben am 21. August 2019 in Freiberg gemeinsam die „Elektronische Bohranzeige Sachsen – ELBA.SAX – 2.0“ in Betrieb genommen. Die verpflichtende Anzeige eines Bohrvorhabens wird damit deutlich einfacher und schneller.

Das Online-Angebot ELBA.SAX ist bereits seit zweieinhalb Jahren produktiv im Einsatz. Obwohl dabei bereits 90 Prozent der Bohranzeigen vollelektronisch abgewickelt werden, waren bislang für einen Großteil der Bohrungen noch Anzeigen bei den unteren Wasserbehörden einzureichen. Nunmehr genügt die Verwendung einer einzigen, standardisierten Anzeige. Zudem müssen nur die fachlich erforderlichen Daten eingegeben werden, da sich die Formulare dynamisch anpassen und das System eine Reihe von Daten selbst ermittelt. Der Anzeigende erhält die Bestätigung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in einem automatisierten Prozess nach drei Werktagen. Das im weiteren Verfahren erforderliche Einreichen der Ergebnisse der Bohrungen wird auch über ELBA.SAX abgewickelt. Die elektronische Akte im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wird automatisch geführt. Außerdem ist nunmehr u. a. die vollständige Einbindung der fachlichen Belange der unteren Wasserbehörden umgesetzt. Der Anzeigende kann über das System mit allen beteiligten Behörden direkt kommunizieren und so beispielsweise Unterlagen nachliefern, auf Verzögerungen hinweisen oder die erste Ausbaustufe einer Vorlagenfunktion nutzen, die das lästige Abtippen von Formulardaten erspart.

Download der Pressemitteilung vom 21. August 2019
Elektronische Bohranzeige Sachsen – ELBA.SAX – 2.0

19.06.2019: Zweiter IT-Sicherheitstag Sachsen in Dresden

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(© Behördenspiegel/Stiebel)

Eröffnungsrede des Amtschefs der Sächsischen Staatskanzlei und CIO des Freistaates Sachsen, Thomas Popp

Das Bild zeigt den Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und CIO des Freistaates Sachsen, Thomas Popp bei seiner Eröffnungsrede zum zweiten IT-Sicherheistag Sachsen.
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(© Behördenspiegel/Stiebel)

BSI und Sachsen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern; Rede von Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bild zeigt Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, bei seiner Rede.
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(© Behördenspiegel/Stiebel)

"Fake News – eine neue Bedrohung?" – Podiumsdiskussion mit dem Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Oliver Schenk

Das Bild zeigt die Teilnehmer der Podiumsdiskussion.

Am 19. Juni 2019 fand in Dresden der zweite IT-Sicherheitstag Sachsen statt, den die Sächsische Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Behörden Spiegel veranstaltete. An der Veranstaltung nahmen 210 Personen aus Landes- und Kommunalverwaltung sowie aus der Wirtschaft und von KRITIS-Betreibern teil. Der Behörden Spiegel berichtet dazu auf seiner Webseite unter dem Titel: IT-Sicherheit muss Führungsaufgabe sein

Die Print-Ausgabe des Behörden Spiegels Juli 2019 berichte auf Seite 28 über den IT-Sicherheitstag Sachsen.

19.03.2019: Masterplan »Digitale Verwaltung Sachsen« verabschiedet

Männer und Frauen halten an einem Tisch ein Meeting ab.
Das Kabinett kam zum Thema Digitalisierung im Unternehmen Globalfoundries in Dresden zusammen.  © Sächsische Staatskanzlei

Die Kabinettsmitglieder haben in ihrer Sitzung am 19.03.2019 den Masterplan »Digitale Verwaltung Sachsen« verabschiedet. Er ist das Regierungsprogramm zum Ausbau der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen.

Der Masterplan enthält zwei Kernziele. Zum einen sollen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen gemäß OZG-Umsetzungskatalog (Onlinezugangsgesetz) elektronisch zur Verfügung stehen und zum anderen alle Verwaltungsverfahren soweit wie möglich innerhalb der Verwaltung durchgängig elektronisch bearbeitet werden. Weitere Ziele, wie zum Beispiel der Ausbau der digitalen Bürgerbeteiligung und der elektronischen Kommunikation, sind ebenfalls enthalten.

Drei Teile gliedern den Masterplan. Im Zielteil sind die verbindlich umzusetzenden Ziele und Leitlinien vorgegeben. Dem schließen sich die Umsetzungsplanungen der Ressorts an, die zum einen den derzeitigen Ist-Stand abbilden und darauf aufbauend in groben Schritten die Wegmarken bis zur Zielerreichung vorgeben. Schlussteil ist der Maßnahmenkatalog, der derzeit über 100 einzelne Vorhaben der kommunalen und staatlichen Verwaltungen zur Untersetzung der Wegmarken enthält. Die beiden Teile Umsetzungsplan und Maßnahmenkatalog werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und fort geschrieben.

Die Staatskanzlei baut außerdem das bereits seit Oktober 2018 bestehende Serviceportal Amt24 weiter aus. Es soll als zentraler Einstiegspunkt fungieren, der auch auf mobilen Geräten einfach genutzt werden kann. Beispiele für geplante Online-Dienstleistungen sind Beurkundungen des Standesamts, die Anmeldung eines Hundes oder die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder die Anmeldung eines Gewerbes.

12.02.2019: Mehr IT-Sicherheit im Verwaltungsnetz und bessere föderale IT-Kooperation

© unsplash

Mehr IT-Sicherheit im Verwaltungsnetz und bessere föderale IT-Kooperation

Das Kabinett hat am 12. Februar 2019 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neurordnung der Informationssicherheit und den Gesetzentwurf zur Änderung des IT-Staatsvertrages in den Landtag einzubringen.

Mit dem Informationssicherheitsgesetz schafft der Freistaat die Grundlage, dass alle Behörden in Sachsen moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einsetzen dürfen, um Cyber-Angriffe zu erkennen und abzuwehren. Zudem sollen in allen Ministerien und Behörden IT-Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden. Mit dem Gesetz reagiert der Freistaat auf die wachsenden Herausforderungen für die Absicherung der Daten, die in den Behörden verarbeitet werden. Im Zuge des Informationssicherheitsgesetzes soll das Computernotfallteam Sachsen (SAX.CERT) personell aufgestockt werden, um die wachsende Zahl an Aufgaben zu bewältigen. Zugleich soll das SAX.CERT eine Servicestelle für den kommunalen Bereich werden, um Verwaltungen in Landkreisen und Gemeinden in der Cybersicherheit zu unterstützen.

Beim Gesetz zur Änderung des IT-Staatsvertrages geht es um die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts, in der personelle und finanzielle Ressourcen bei der föderalen IT-Kooperation gebündelt werden. Dieser Unterbau des IT-Planungsrates ist wichtig, um die umfangreichen Maßnahmen zu koordinieren, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ergeben. Zudem verpflichten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen.

Mehr Cyber-Schutz im Verwaltungsnetz

Eine Frau bedient einen Laptop.
Bis 2022 sollen die meisten Behördengänge überflüssig werden. 

Die Verwaltung ist auf dem Weg der Digitalisierung. Bürgernähe im 21. Jahrhundert heißt auch: Ansprechende Angebote übers Internet und zügige, sichere Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Denn auch in der digitalen Verwaltung brauchen wir Rechtssicherheit.

»Am Ende werden mehr Bürgerfreundlichkeit und effizientere Verwaltungsabläufe stehen. Die Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger zum Amt müssen, um Anträge auszufüllen, gehen in den nächsten Jahren zu Ende«, so der Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, Amtschef Thomas Popp. »Dies heißt aber auch, wir müssen uns vor Cyber-Angriffen schützen und uns gegen sie wehren. Dazu brauchen wir moderne Technik, geschulte Bedienstete in der Verwaltung und ausreichend Spezialisten in den Behörden.«

Das Kabinett hat desßhalb in seiner Sitzung vom 20. November 2018 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments in den Landtag eingebracht. Das Gesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber in Umsetzung von EU-Recht zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Es ermöglicht zudem einen wichtigen Schritt in Richtung Open Data. Daten, die in der Verwaltung vorliegen, sollen Bürgern und der Wirtschaft maschinenlesbar bereitgestellt werden. Geregelt wird unter anderem auch die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises. Das Gesetz verpflichtet zudem die Behörden, untereinander elektronisch zu kommunizieren und sämtliche elektronische Verwaltungsleistungen über das Serviceportal Amt24 anzubieten.

Darüber hinaus hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben. Eine hohe Informationssicherheit ist mittlerweile ein wichtiger Faktor für verlässliches und nachvollziehbares Verwaltungshandeln sowie für Vertrauen in die Verarbeitung von Daten durch die öffentliche Hand. Angesichts der stetig steigenden Gefährdungslage wurde ein Gesetzentwurf erstellt, der die Behörden im Freistaat ermächtigt, moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einzusetzen. Ziel ist es, Cyberangriffe schnell und effizient abwehren zu können. Im Gesetz werden außerdem Vorgaben zur Organisation der Informationssicherheit, unter anderem durch das Sicherheitsnotfallteam, und Meldepflichten geregelt.

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