Veranstaltungen und Beiträge 2020
22.09.2020: Sachsen stärkt Abwehrkräfte gegen Cyberbedrohungen
Das Sächsische Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 22. September 2020 umfangreich mit dem Thema Informationssicherheit befasst. Gast in der Kabinettssitzung war der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Die Mitglieder der Staatsregierung informierten sich über die hohe und weiter steigende Bedrohungslage aus dem Cyberraum und erörterten Maßnahmen zur besseren Gewährleistung der Informationssicherheit in Staat und Verwaltung. Vorgestellt wurde auch der neue Standort des BSI in Freital, der seit Ende 2019 aufgebaut wird.
„Jede Investition in Digitalisierung und Sicherheit stärkt den Freistaat Sachsen. Das BSI steht dem Freistaat dabei als verlässlicher Partner zur Seite“, so BSI-Präsident Schönbohm.
Anlässlich des Besuchs des BSI-Präsidenten stellte Thomas Popp, Staatssekretär in der Sächsischen Staatskanzlei und Mitglied der Staatsregierung, den Jahresbericht zur Informationssicherheit im Freistaat Sachsen vor. Basis hierfür ist das sächsische Informationssicherheitsgesetz, das vor gut einem Jahr in Kraft trat. Nur wenige Bundesländer verfügen über solch einen klaren Rechtsrahmen für die Informationssicherheit.
Staatssekretär Thomas Popp: „Auch die sächsischen Behörden werden täglich aus dem Internet angegriffen. So mussten von den 185 Millionen E-Mails, die in den vergangenen 12 Monaten an Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung adressiert waren, 85 Prozent bereits vor der Zustellung aussortiert werden, weil sie Spam oder Schadcode enthielten. Schon ein Klick auf den falschen Link kann eine ganze Behörde lahmlegen. Davon sind wir bislang verschont geblieben. Damit wir künftig immer weniger auf Glück oder Zufall angewiesen sind, habe ich im Kabinett die Notwendigkeit einer Stärkung der personellen, finanziellen und technischen Ressourcen im Bereich der Informationssicherheit dargelegt."
Nach der Kabinettssitzung waren StS Popp und der BSI-Präsident Teilnehmer der Kabinettspressekonferenz und verdeutlichten auch in diesem Rahmen noch einmal die Bedeutung der Informationssicherheit im Zeitalter der Digitalisierung. Bei einem anschließenden Fototermin im Lagezentrum des SAX.CERT konnten sich die Medienvertreter ein Bild von der aktuellen Cyberbedrohungslage machen und mit den Experten der „schnellen Eingreiftruppe“ des Computernotfallteams ins Gespräch kommen.
Der Jahresbericht 2020 des Beauftragten für Informationssicherheit ist unter nachfolgendem Link abrufbar.
02.09.2020: Neuer Studiengang "Digitale Verwaltung" an der HSF
Mit Beginn des Strudienjahres 2020/21 bietet die Hochschule Meißen (FH) einen neuen Bachelor-Studiengang »Digitale Verwaltung« an. Derzeit werden 16 Studenten auf ihre spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung vorbereitet. Ziel ist es, die Verwaltungsstrukturen dadurch zu modernisieren.
Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat am 2. September 2020 zusammen mit dem Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung der Sächsischen Staatskanzlei, Thomas Popp und dem Rektor der Hochschule Meißen (FH), Prof. Dr. Frank Nolden den neuen Studiengang eröffnet.
Die Studenten werden an der Hochschule Meißen (FH) in sieben Semestern ausgebildet und erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung den akademischen Grad des Bachelors of Science.
Der Studiengang vermittelt dabei die Kompetenzen, die zur digitalen Aus- und Umgestaltung in öffentlichen Verwaltungen notwendig sind. Studienschwerpunkte sind neben Inhalten der Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre auch interdisziplinäres Wissen über die Gestaltungsmöglichkeiten von modernen, durchgängigen und sicheren IT-gestützten Verwaltungsprozessen.
Der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung Thomas Popp sagte: »Für den anstehenden Transformationsprozess in der digitalen Verwaltung brauchen wir nicht nur IT-Spezialisten, sondern auch Veränderungsmanager und Multiplikatoren, die Verwaltung kennen und können. Der neue Studiengang »Digitale Verwaltung« an der Hochschule Meißen soll die Studierenden genau für diese Tätigkeiten befähigen.«
19.08.2020: Kontaktinformationen können über das Beteiligungsportal digital erfasst werden
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie können ab sofort Behörden und Einrichtungen in staatlicher bzw. kommunaler Trägerschaft kostenlos eine einfache Online-Anwendung nutzen, um Kontaktdaten von Besuchern digital zu erfassen. Über das sächsische Beteiligungsportal (Link unten) können sich interessierte Behörden und Einrichtungen für das Verfahren anmelden. Es wird für die jeweilige Einrichtung eine eigene Webseite erstellt, mittels der die Besucher einfach per Smartphone ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlassen können. Das soll die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung im Fall von auftretenden Corona-Infektionen unterstützen.
Staatssekretär Thomas Popp begrüßt diese neue Anwendung: „So können wir mit dem sächsischen Beteiligungsportal einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Mit wenigen Klicks können Besucher staatlicher und kommunaler Einrichtungen auf Nummer sicher gehen und ihre Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung hinterlassen. Das reduziert einerseits den Erfassungsaufwand bei den Einrichtungen und garantiert den Besuchern andererseits eine datenschutzkonforme Verarbeitung ihrer sensiblen Daten.“
Die im Beteiligungsportal erfassten Kontaktdaten werden vier Wochen auf einem Server des Freistaates Sachsen im Freistaat Sachsen gespeichert und anschließend gelöscht. Sollte in dieser Zeit ein Infektionsfall bekannt werden, können über eine Recherche die Personen ermittelt werden, die sich im gleichen Zeitraum wie die infizierte Person in der Einrichtung aufgehalten haben. Die Recherche erfolgt auf Anforderung des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes. Die Kontaktdaten der ermittelten Personen werden nur an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben, so dass mögliche Infektionsketten nachverfolgt und ggf. durch geeignete Schutzmaßnahmen durchbrochen werden können. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wirkte bei der Entwicklung der neuen Anwendung mit.
02.09.2020: Bundesweites Treffen der Clearingstellenbetreiber - online ausgerichtet durch den SID
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ist am 2. September 2020 Gastgeber und Ausrichter des bundesweiten Treffens der Arbeitsgemeinschaft der Clearingstellenbetreiber (AG CSB). Auf Grund der aktuellen Bedingungen findet das Treffen erstmals als Video- und Telefonkonferenz statt.
Auf der Tagesordnung des Gremiums steht unter anderem die Umsetzung des elektronischen Nachrichtenaustauschs in den einschlägigen XÖV-Fachstandards. Aufgabenschwerpunkte der Arbeitsgruppe sind dabei die gezielte Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den an der Nachrichtenübermittlung beteiligten Akteuren. Das sind beispielsweise Behörden, IT-Dienstleister und öffentliche Einrichtungen. Auch die Beratung und Begleitung von IT-Vorhaben in diesem Umfeld steht auf der Tagesordnung.
Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehören u. a. die Koordinierungsstelle für IT Standards – KoSIT mit Beratungsfunktion, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundeszentralamt für Steuern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Koordinierende Stelle DVDV und die Bundesdruckerei sowie der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Kirchenvertreter, Betreiber von Intermediären und Clearingstellen.
Die freiwillige Zusammenarbeit der Mitglieder der AG CSB hat seit dem Bestehen 2005 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bundesrepublik Deutschland heute über rechtsverbindliche, effektive, standardisierte und sichere elektronische Kommunikationsstrukturen in ausgewählten Verwaltungszweigen verfügt.
03.07.2020: Sächsisches Verwaltungsnetz – vom BSI als sicher zertifiziert
Sicher ist sicher – in Sachsen gilt dies für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN). Der Freistaat verfügt über eine der modernsten Kommunikationsinfrastrukturen in Deutschland. Das hat jetzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit einem Zertifikat bestätigt.
„Wir sind stolz darauf, mit dem Sächsischen Verwaltungsnetz nicht nur schnelle und einheitliche Kommunikationsdienste innerhalb der Verwaltung Sachsens zu ermöglichen, sondern dies auch auf höchstem Sicherheitsniveau zu gewährleisten“, so der Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaats Sachsen, Staatssekretär Thomas Popp.
„Mit der Zertifizierung des Sächsischen Verwaltungsnetzes 2.0 setzt das Land Sachsen ein starkes Signal: Informations- und Datensicherheit werden hier gelebt, die IT-Sicherheit der sächsischen Verwaltung ist in Land und Kommunen auf dem Stand der Technik. Informationssicherheit gewährleistet sichere und reibungslos ablaufende Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft. Dies ist ein deutlicher Standortvorteil für die Länder und Kommunen, zu dem das BSI mit dem IT-Grundschutz beiträgt. Dieses Angebot richtete sich nicht nur an die Verwaltung, sondern auch an Unternehmen vom DAX-Konzern bis zum Mittelständler oder Selbstständigen“, so Arne Schönbohm, Präsident des BSI.
Im eigenständigen und geschlossenen Sächsischen Verwaltungsnetz kommunizieren derzeit etwa 1.300 staatliche und kommunale Behörden. Elektronische Verschlüsselung und Signaturen, zentrale Viren- und Schadcodeerkennung und eine in Sicherheitsstufen eingeteilte und überwachte Infrastruktur stellen sicher, dass die Daten der öffentlichen Verwaltung nicht in falsche Hände gelangen.
Da Informationssicherheit mit der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche immer wichtiger wird, kooperieren das BSI und der Freistaat Sachsen bereits seit 2018. Die Computernotfallteams (CERT) beider Seiten arbeiten eng zusammen und tauschen Sicherheitsvorfälle und Gefährdungsanalysen aus. Zum Schutz des SVN setzt Sachsen zudem einen speziell vom BSI entwickelten Virenscanner ein.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von BSI und dem Freistaat Sachsen zeigt sich auch mit dem in Aufbau befindlichen BSI-Dienstsitz in Freital. Dort werden 200 BSI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter arbeiten.
28.05.2020: Beteiligungsportal des Freistaates für länderübergreifende Umfrage der Finanzämter genutzt
Die Online-Befragung der Finanzverwaltungen zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Finanzamt wird regelmäßig bundesweit durchgeführt.
An der aktuellen Befragung von März 2019 bis Februar 2020 unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen beteiligten sich ca. 188.000 Bürgerinnen und Bürger aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Für die Umfrage wurde das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen genutzt. Argumente dafür waren vor allem die sofortige und stabile Verfügbarkeit ohne zusätzliche Anschaffungskosten, die Barrierefreiheit der Anwendung und die intuitive Bedienung - auch mit mobilen Endgeräten.
Während der gesamten Befragung gab es keine nennenswerten Auffälligkeiten in Bezug auf Performance und Verfügbarkeit des Beteiligungsportals. Damit hat sich deses leistungsfähige digitale Angebot des Freistaates Sachsen erneut länderübergreifend bewährt.
Durch die Befragung haben die Finanzämter wichtige Hinweise zur Qualität ihrer Arbeit erhalten. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie sehr zufrieden mit ihrem zuständigen Finanzamt seien. Insgesamt wurde die Zufriedenheit mit einem erfreulichen Wert von 2,3 bewertet. Ausführliche Ergebnisse der Bürgerbefragung können Sie hier herunterladen.
19.05.2020: Elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung möglich
Die Rechnungstellung an die öffentliche Verwaltung ist jetzt mittels elektronischer Rechnung – kurz E-Rechnung – möglich. „Das macht das Einreichen, Verwalten und Begleichen von Rechnungen für Unternehmen und Behörden gleichermaßen schneller und einfacher. Es freut mich, dass wir im Sinne der Wirtschaft und in Erfüllung der EU-Vorgaben ein großes Stück vorangekommen sind“, sagte Staatssekretär und Mitglied der Staatsregierung Thomas Popp.
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Verwaltungen, seit dem 18. April 2020 Rechnungen elektronisch in Form einer E-Rechnung empfangen zu können. Für Unternehmen bedeutet die elektronische Rechnungsstellung eine schnellere Übermittlung und damit eine kürzere Bearbeitungsdauer.
Die E-Rechnung muss mit dem sogenannten Standard XRechnung erstellt werden. Unternehmen melden sich dafür auf der zentralen Rechnungseingangsplattform an (Link unten) und erstellen dann Rechnungen direkt im Portal. Es ist auch möglich, E-Rechnungen mit der eigenen Rechnungssoftware zu erzeugen. Die elektronische Adresse des Rechnungsempfängers – die sogenannte Leitweg-ID – stellt die jeweilige Verwaltungsstelle mit der Auftragserteilung zur Verfügung.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung sowie eine Handreichung für Rechnungsersteller erhalten Sie unter www.e-rechnung.sachsen.de.
31.03.2020: Antragsassistent im Amt 24 für die Beantragung von Entschädigungen nach §56 Abs. 1a des IfSG
Seit dem 31. März 2020 nimmt die Landesdirektion Sachsen Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde.
Um die Antragstellung zu erleichtern, wurde zusammen mit der Sächsischen Staatskanzlei und der Firma Komm24 GmbH ein Online-Assistent entwickelt, der über Amt24 nutzbar ist.
Antragsteller können ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen, den Antrag komplett online ausfüllen, die notwendigen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag elektronisch an die Landesdirektion übermitteln.
Staatssekretär Thomas Popp dazu: »Die schnelle Umsetzung des Onlineverfahrens zur Verdienstausfallentschädigung zeigt, wir sind mit unserem Serviceportal Amt24 auf dem richtigen Weg. Es stellt zugleich einen Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des Sächsischen E-Government-Gesetzes dar. Viele weitere Online-Angebote sind bereits freigeschaltet oder werden unter Hochdruck entwickelt.«
01.01.2020: Behörden des Freistaates Sachsen sperren Empfang von alten Office-Formaten in E-Mail-Anhängen
Ab dem 1. Januar 2020 werden E-Mail-Anhänge mit alten Office-Formaten (.doc, .xls, .ppt) von den Behörden des Freistaates Sachsen nicht mehr entgegengenommen. In solchen Fällen wird lediglich der Mailtext zugestellt. Grund für die Sperrung sind Sicherheitserwägungen des Freistaates, da die alten Office-Formate seit Monaten u. a. dafür genutzt werden, mit darin versteckter Schadsoftware Computer und Netzwerke anzugreifen und lahmzulegen.
Die Sperrung der alten Office-Formate wird im gemeinsamen Netz von Freistaat und Kommunen in Sachsen umgesetzt. Das betrifft demnach alle Behörden des Freistaates (im Sächsischen Verwaltungsnetz) und alle Kommunen, die an das Kommunale Datennetz angeschlossen sind. Sowohl Absender als auch Empfänger einer solchen E-Mail werden über die Sperrung des Anhangs informiert.
Die aktuellen Office-Formate (.docx, .xlsx, .pptx) werden von den Behörden weiterhin entgegengenommen. Das Dateiformat docx wurde im Jahr 2003 mit dem Marktstart von Word 2003 eingeführt und ist das Standard-Dateiformat für Dokumente ab Word 2007.